Grundsätzlich gilt, dass die Systeme im Ressourcenverbund allen
Wissenschaftlern der am Verbund teilnehmenden Hochschulen zur
Verfügung stehen. Bei lizenzpflichtiger Software kann es
allerdings zu Einschränkungen der Nutzung kommen.
Wollen Sie ein oder mehrere Systeme im RV-NRW nutzen, so stellen
Sie bitte bei Ihrem
lokalen Hochschulrechenzentrum
einen Nutzungsantrag bzw. lassen Sie sich dort über die Modalitäten beraten.
Es gelten die Richtlinien des jeweiligen Heimatrechenzentrums.