Grundsätzlich gilt, dass die Systeme im Ressourcenverbund allen
Wissenschaftlern der am Verbund teilnehmenden Hochschulen zur
Verfügung stehen. Bei lizenzpflichtiger Software kann es
allerdings zu Einschränkungender Nutzung kommen.
Wollen Sie ein oder mehrere Systeme im RV-NRW nutzen, so stellen
Sie bitte bei Ihrem lokalen Hochschulrechenzentrum einen Nutzungsantrag (und geben diesen auch dort wieder ab) bzw. lassen Sie sich dort über die Modalitäten beraten.
Es gelten die Richtlinien des jeweiligen Heimatrechenzentrums.